Allgemeine Geschäftsbedingungen der Schumacher GmbH
1. Allgemeines / Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Schumacher GmbH (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für sämtliche Verträge, die zwischen der Schumacher GmbH (nachfolgend „Schumacher“ genannt) und einem Kunden geschlossen werden.
1.2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis von Schumacher, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Schumacher hat derartige Allgemeine Geschäftsbedingungen vor Vertragsschluss ausdrücklich und schriftlich anerkannt. Die AGB gelten auch für Folgegeschäfte, selbst dann, wenn bei deren Abschluss nicht nochmals auf sie hingewiesen wird.
2. Vertragsschluss
Mit der Bestellung erklärt der Kunde sein verbindliches Vertragsangebot. Der Vertrag zwischen Schumacher und dem Kunden kommt durch schriftliche Bestätigung der Bestellung durch Schumacher zustande.
3. Lieferung / Gefahrtragung / Verpackung
3.1. Schumacher ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für den Kunden unter Berücksichtigung seiner berechtigten Interessen zumutbar ist.
3.2. Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung unversichert ab inländischem Lager auf Gefahr des Kunden. Ist eine anderweitige Lieferung vereinbart, trägt der Kunde die durch die anderweitige Lieferung verursachten Mehrkosten. Ist ein Versand der Ware vereinbart, geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Transporteur auf den Kunden über.
3.3. Die Verpackung erfolgt unter fach- und handelsüblichen Gesichtspunkten. Sonderverpackungen kann Schumacher zum Selbstkostenpreis gesondert berechnet.
4. Vorbehalt der Selbstbelieferung
Die richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung von Schumacher bleibt vorbehalten.
5. Umsatzsteuer
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich anfallenden Umsatzsteuer.
6. Zurückbehaltungsrecht von Schumacher
Solange der Käufer mit einer früheren Verbindlichkeit gegenüber Schumacher im Rückstand ist, kann Schumacher – unbeschadet sonstiger Rechte – die Lieferung verweigern.
7. Verzug von Schumacher
Schumacher kommt erst nach Setzung einer angemessenen Nachfrist durch den Kunden in Verzug, die mindestens zwei Wochen betragen muss.
8. Annahmeverzug des Kunden
Gerät der Kunde schuldhaft in Verzug der Annahme, so ist Schumacher berechtigt, einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 15 % des Kaufpreises der betroffenen Ware zu verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass Schumacher aufgrund des Annahmeverzugs kein oder nur ein niedrigerer Schaden als der vorgenannte pauschalierte Schadensersatz entstanden ist. Umgekehrt bleibt es Schumacher unbenommen, einen höheren tatsächlichen Schaden oder andere Ansprüche gegen den Kunden geltend zu machen.
9. Mängelrüge
9.1. Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen. Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von acht (8) Kalendertagen schriftlich zu rügen; diese Frist beginnt bei offenen Mängeln mit Erhalt der Ware, bei verborgenen Mängeln mit deren Entdeckung.
9.2. Unterlässt der Kunde die form- und fristgerechte Rüge, gilt die Ware als genehmigt.
9.3. Zur Erhaltung der Rechte des Kunden genügt die rechtzeitige Absendung der Rüge.
9.4. Die Ziffern 9.1. bis 9.3. gelten nicht im Falle von vorsätzlich verschwiegenen Mängeln.
10. Gewährleistung
10.1. Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Kunden wegen Mängeln beträgt zwölf (12) Monate. Dies gilt nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Beschaffenheitsgarantie übernommen worden ist, sowie ferner nicht für Körperschäden und Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
10.2. Schumacher hat Mängel nach eigener Wahl durch Mängelbeseitigung oder durch Ersatzlieferung zu beheben.
10.3. Geringe, technisch nicht vermeidbare oder handelsübliche Abweichungen der Qualität, Farbe, Breite, des Gewichts, der Ausrüstung oder des Dessins von Mustern der Ware stellen keine Mängel dar. Vorstehendes gilt nicht, soweit Schumacher eine mustergetreue Lieferung zugesagt oder eine anderslautende Beschaffenheitsgarantie übernommen hat.
11. Störungen bei der Leistungserbringung
Soweit eine Ursache, die Schumacher nicht zu vertreten hat, einschließlich von Schumacher nicht zu vertretenden Arbeitskampfmaßnahmen wie Streik oder Aussperrung, die Einhaltung der vereinbarten Termine beeinträchtigt, kann Schumacher eine angemessene Verschiebung dieser Termine verlangen. Erhöht sich der Aufwand von Schumacher aufgrund einer Ursache im Verantwortungsbereich des Kunden, kann Schumacher auch die Vergütung des Schumacher entstehenden Mehraufwands verlangen.
12. Zahlung / Zurückbehaltungsrecht des Kunden / Aufrechnung
12.1. Zahlungen sind 30 Tage nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zu begleichen. Erfolgt die Lieferung nach Zugang der Rechnung, so läuft die vorgenannte 30-Tage-Frist ab Lieferung.
12.2. Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, dass der Kunde aufgrund mangelnder Leistungsfähigkeit möglicherweise seinen Zahlungspflichten nicht nachkommen wird, so ist Schumacher – unbeschadet sonstiger Rechte – befugt, dem Kunden eine angemessene Frist zu setzen, binnen derer er Zug um Zug nach seiner Wahl seine Zahlungspflichten erfüllen oder Sicherheiten zu leisten hat. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist kann Schumacher vom Vertrag zurücktreten.
12.3. Schumacher ist berechtigt, vor Lieferungen in Gebiete außerhalb der Bundesrepublik Deutschland vom Kunden zu verlangen, dass dieser über die Auftragssumme zugunsten von Schumacher (i) bei einer in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen sowie börsennotierten Bank ein Akkreditiv eröffnet oder (ii) eine Bürgschaft auf erstes Anfordern einer solchen Bank beibringt.
12.4. Der Kunde kann Zahlungen nur aufgrund solcher Ansprüche gegen Schumacher verweigern, die rechtskräftig festgestellt, entscheidungsreif oder unbestritten sind.
12.5. Der Kunde darf gegen Forderungen von Schumacher nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt, entscheidungsreif oder unbestritten sind.
13. Abtretung von Forderungen
Der Kunde darf andere Forderungen als Geldforderungen gegen Schumacher nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Schumacher an Dritte abtreten.
14. Haftung
14.1. Schadensersatzansprüche des Kunden gegen Schumacher (einschl. ihrer Erfüllungsgehilfen), gleich aus welchem Rechtsgrund, die leichte Fahrlässigkeit voraussetzen, bestehen nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt worden ist, deren Verletzung den Vertragszweck gefährdet (Kardinalpflicht). Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall auf den typischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt.
Die Einschränkungen aus Ziffer 14.1. gelten nicht, soweit die Schäden durch die Betriebshaftpflichtversicherung von Schumacher gedeckt sind, vorausgesetzt der Versicherer hat an Schumacher gezahlt.
14.2. Ansprüche wegen Körperschäden sowie Ansprüche auf der Grundlage des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
15. Eigentumsvorbehalt
15.1. Die verkauften Waren bleiben bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen von Schumacher aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden im Eigentum von Schumacher.
15.2. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu veräußern. Andere Verfügungen, insbesondere Verpfändung oder Einräumung von Sicherungseigentum sind ihm nicht gestattet.
15.3. Der Kunde tritt bereits jetzt sämtliche Forderungen, die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen Dritte erwachsen, in vollem Umfang an Schumacher ab. Der Kunde ist berechtigt, die Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im eigenen Namen einzuziehen, solange diese Weiterveräußerung im ordnungsgemäßen Geschäftsgang erfolgt.
15.4. Übersteigen die Schumacher nach Ziffer 15 zustehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 %, ist Schumacher verpflichtet, Sicherheiten in entsprechender Höhe nach eigener Wahl freizugeben.
16. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Mannheim, Deutschland.
17. Anwendbares Recht
Das gesamte Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des in der Bundesrepublik Deutschland gültigen internationalen Privatrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
18. Führendes Dokument
Diese AGB existieren in einer englischen und einer deutschen Fassung. Auf die AGB ist deutsches Recht anwendbar, dementsprechend ist die Originalfassung die deutsche Fassung. Bei Auslegungsschwierigkeiten entscheidet die deutsche Fassung, die vorrangig gilt.
Version: 2010-01-18
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1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Schumacher GmbH (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für sämtliche Verträge, die zwischen der Schumacher GmbH (nachfolgend „Schumacher“ genannt) und einem Kunden geschlossen werden.
1.2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis von Schumacher, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Schumacher hat derartige Allgemeine Geschäftsbedingungen vor Vertragsschluss ausdrücklich und schriftlich anerkannt. Die AGB gelten auch für Folgegeschäfte, selbst dann, wenn bei deren Abschluss nicht nochmals auf sie hingewiesen wird.
2. Vertragsschluss
Mit der Bestellung erklärt der Kunde sein verbindliches Vertragsangebot. Der Vertrag zwischen Schumacher und dem Kunden kommt durch schriftliche Bestätigung der Bestellung durch Schumacher zustande.
3. Lieferung / Gefahrtragung / Verpackung
3.1. Schumacher ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für den Kunden unter Berücksichtigung seiner berechtigten Interessen zumutbar ist.
3.2. Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung unversichert ab inländischem Lager auf Gefahr des Kunden. Ist eine anderweitige Lieferung vereinbart, trägt der Kunde die durch die anderweitige Lieferung verursachten Mehrkosten. Ist ein Versand der Ware vereinbart, geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Transporteur auf den Kunden über.
3.3. Die Verpackung erfolgt unter fach- und handelsüblichen Gesichtspunkten. Sonderverpackungen kann Schumacher zum Selbstkostenpreis gesondert berechnet.
4. Vorbehalt der Selbstbelieferung
Die richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung von Schumacher bleibt vorbehalten.
5. Umsatzsteuer
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich anfallenden Umsatzsteuer.
6. Zurückbehaltungsrecht von Schumacher
Solange der Käufer mit einer früheren Verbindlichkeit gegenüber Schumacher im Rückstand ist, kann Schumacher – unbeschadet sonstiger Rechte – die Lieferung verweigern.
7. Verzug von Schumacher
Schumacher kommt erst nach Setzung einer angemessenen Nachfrist durch den Kunden in Verzug, die mindestens zwei Wochen betragen muss.
8. Annahmeverzug des Kunden
Gerät der Kunde schuldhaft in Verzug der Annahme, so ist Schumacher berechtigt, einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 15 % des Kaufpreises der betroffenen Ware zu verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass Schumacher aufgrund des Annahmeverzugs kein oder nur ein niedrigerer Schaden als der vorgenannte pauschalierte Schadensersatz entstanden ist. Umgekehrt bleibt es Schumacher unbenommen, einen höheren tatsächlichen Schaden oder andere Ansprüche gegen den Kunden geltend zu machen.
9. Mängelrüge
9.1. Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen. Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von acht (8) Kalendertagen schriftlich zu rügen; diese Frist beginnt bei offenen Mängeln mit Erhalt der Ware, bei verborgenen Mängeln mit deren Entdeckung.
9.2. Unterlässt der Kunde die form- und fristgerechte Rüge, gilt die Ware als genehmigt.
9.3. Zur Erhaltung der Rechte des Kunden genügt die rechtzeitige Absendung der Rüge.
9.4. Die Ziffern 9.1. bis 9.3. gelten nicht im Falle von vorsätzlich verschwiegenen Mängeln.
10. Gewährleistung
10.1. Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Kunden wegen Mängeln beträgt zwölf (12) Monate. Dies gilt nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Beschaffenheitsgarantie übernommen worden ist, sowie ferner nicht für Körperschäden und Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
10.2. Schumacher hat Mängel nach eigener Wahl durch Mängelbeseitigung oder durch Ersatzlieferung zu beheben.
10.3. Geringe, technisch nicht vermeidbare oder handelsübliche Abweichungen der Qualität, Farbe, Breite, des Gewichts, der Ausrüstung oder des Dessins von Mustern der Ware stellen keine Mängel dar. Vorstehendes gilt nicht, soweit Schumacher eine mustergetreue Lieferung zugesagt oder eine anderslautende Beschaffenheitsgarantie übernommen hat.
11. Störungen bei der Leistungserbringung
Soweit eine Ursache, die Schumacher nicht zu vertreten hat, einschließlich von Schumacher nicht zu vertretenden Arbeitskampfmaßnahmen wie Streik oder Aussperrung, die Einhaltung der vereinbarten Termine beeinträchtigt, kann Schumacher eine angemessene Verschiebung dieser Termine verlangen. Erhöht sich der Aufwand von Schumacher aufgrund einer Ursache im Verantwortungsbereich des Kunden, kann Schumacher auch die Vergütung des Schumacher entstehenden Mehraufwands verlangen.
12. Zahlung / Zurückbehaltungsrecht des Kunden / Aufrechnung
12.1. Zahlungen sind 30 Tage nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zu begleichen. Erfolgt die Lieferung nach Zugang der Rechnung, so läuft die vorgenannte 30-Tage-Frist ab Lieferung.
12.2. Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, dass der Kunde aufgrund mangelnder Leistungsfähigkeit möglicherweise seinen Zahlungspflichten nicht nachkommen wird, so ist Schumacher – unbeschadet sonstiger Rechte – befugt, dem Kunden eine angemessene Frist zu setzen, binnen derer er Zug um Zug nach seiner Wahl seine Zahlungspflichten erfüllen oder Sicherheiten zu leisten hat. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist kann Schumacher vom Vertrag zurücktreten.
12.3. Schumacher ist berechtigt, vor Lieferungen in Gebiete außerhalb der Bundesrepublik Deutschland vom Kunden zu verlangen, dass dieser über die Auftragssumme zugunsten von Schumacher (i) bei einer in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen sowie börsennotierten Bank ein Akkreditiv eröffnet oder (ii) eine Bürgschaft auf erstes Anfordern einer solchen Bank beibringt.
12.4. Der Kunde kann Zahlungen nur aufgrund solcher Ansprüche gegen Schumacher verweigern, die rechtskräftig festgestellt, entscheidungsreif oder unbestritten sind.
12.5. Der Kunde darf gegen Forderungen von Schumacher nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt, entscheidungsreif oder unbestritten sind.
13. Abtretung von Forderungen
Der Kunde darf andere Forderungen als Geldforderungen gegen Schumacher nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Schumacher an Dritte abtreten.
14. Haftung
14.1. Schadensersatzansprüche des Kunden gegen Schumacher (einschl. ihrer Erfüllungsgehilfen), gleich aus welchem Rechtsgrund, die leichte Fahrlässigkeit voraussetzen, bestehen nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt worden ist, deren Verletzung den Vertragszweck gefährdet (Kardinalpflicht). Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall auf den typischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt.
Die Einschränkungen aus Ziffer 14.1. gelten nicht, soweit die Schäden durch die Betriebshaftpflichtversicherung von Schumacher gedeckt sind, vorausgesetzt der Versicherer hat an Schumacher gezahlt.
14.2. Ansprüche wegen Körperschäden sowie Ansprüche auf der Grundlage des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
15. Eigentumsvorbehalt
15.1. Die verkauften Waren bleiben bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen von Schumacher aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden im Eigentum von Schumacher.
15.2. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu veräußern. Andere Verfügungen, insbesondere Verpfändung oder Einräumung von Sicherungseigentum sind ihm nicht gestattet.
15.3. Der Kunde tritt bereits jetzt sämtliche Forderungen, die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen Dritte erwachsen, in vollem Umfang an Schumacher ab. Der Kunde ist berechtigt, die Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im eigenen Namen einzuziehen, solange diese Weiterveräußerung im ordnungsgemäßen Geschäftsgang erfolgt.
15.4. Übersteigen die Schumacher nach Ziffer 15 zustehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 %, ist Schumacher verpflichtet, Sicherheiten in entsprechender Höhe nach eigener Wahl freizugeben.
16. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Mannheim, Deutschland.
17. Anwendbares Recht
Das gesamte Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des in der Bundesrepublik Deutschland gültigen internationalen Privatrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
18. Führendes Dokument
Diese AGB existieren in einer englischen und einer deutschen Fassung. Auf die AGB ist deutsches Recht anwendbar, dementsprechend ist die Originalfassung die deutsche Fassung. Bei Auslegungsschwierigkeiten entscheidet die deutsche Fassung, die vorrangig gilt.
Version: 2010-01-18
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